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Brandschutztüren und Brandschutztore
Brandschutztüren sind sicherheitsrelevante Bauteile zur Begrenzung der Brandausbreitung und zum Schutz von Gebäuden, Sachwerten sowie Personen. Ihre Funktionsfähigkeit ist im Brandfall zwingend erforderlich und darf nicht beeinträchtigt sein.
Zur Gewährleistung der Betriebssicherheit ist eine regelmäßige Prüfung und Wartung von Brandschutztüren durchzuführen. Diese hat gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben, technischen Regeln und Normen zu erfolgen, insbesondere nach ASR A1.7, DIN 14677 sowie DIN 18650.
Wir führen Wartungen und Instandhaltungen an folgenden Brandschutztüren und Brandschutztoren aus.
- Feststellanlagen an Rauchschutztüren und Feuerschutztüren
- Feststellanlagen an Brandschutzschiebetoren
- Kraftbetätigte Türen und Tore
- Automatiktüranlage
Wird die Wartung vernachlässigt, können Brandschutztüren ihre Zulassung verlieren und im Ernstfall versagen.
Wartungsintervalle
Es gelten folgende Wartungsintervalle:
- Mindestens einmal jährlich muss eine professionelle Wartung gemäß DIN 31051 durchgeführt und dokumentiert werden.
- Die Wartungsintervalle müssen der Nutzung angepasst werden. Stark beanspruchte Türen müssen dreimal jährlich oder öfter gewartet werden.
- Monatlich sollte eine eingewiesene Person die Feststellanlage auf korrekte Funktion prüfen. Bei neueren Feststellanlagen darf dieses Intervall nach einer beanstandungslosen Zeit von einem Jahr auf 3 Monate ausgedehnt werden.
Sie wünschen ein Angebot oder Beratungsgespräch über die Wartung Ihrer Brandschutztüren oder Brandschutztore?
Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage.
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