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Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten. Sie müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.

Sie sind auf weißem Untergrund im Format DIN A4, Hochformat oder DIN A3, Querformat nach DIN EN ISO 214 darzustellen. Im folgenden finden Sie eine Auflistung der einzelnen Bestanteile eines solches Planes.

Allgemeine Objektinformationen

  • Bezeichnung des Objekts, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer
  • Inhaltsverzeichnis
  • Planstand und Aktualisierungsverzeichnis
  • Art der Nutzung

Übersichtsplan

  • Lage der Gebäude-, Anlagen- und Lagerflächen auf dem Grundstück mit Angaben der betrieblichen Gebäudezeichnung, Gebäudenutzung, angrenzende öffentliche Straßen mit Straßennamen
  • Anzahl der Geschosse
  • Darstellung der Nachbarschaft
  • Anbindung der Grundstücke an die öffentlichen Verkehrsflächen
  • Zufahrten für Feuerwehr
  • Löschwasserentnahmestellen
  • Lage der Hauptabsperreinrichtung für Wasser, Gas und Strom, freiliegende Rohrleitungen (Rohrbrücken)
  • Lage von Transdormatoren und Übergabestationen, elektrischen Freileitungen
  • nicht befahrbare Flächen
  • Brandwände
  • Standort der Brandmeldezentrale (BMZ) und Blitzleuchten
  • Einspeisemöglichkeiten für Löschmittel in Steigleitungen und Löschanlagen
  • festgelegte Sammelstelle
  • Bereiche mit besondere Gefahren

Geschosspläne

  • Bezeichnung des dargestellten Geschosses
  • Bezeichnung der Raumnutzung
  • Brandwände und sonstige raumabschließende Wände
  • Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
  • Öffnungen ohne Feuerschutzabschlüsse in sonstigen raumschließenden Decken und Wänden
  • Zugänge und Abgänge
  • Treppenräume, Treppen und deren Laufrichtung, die dadurch erreichbaren Geschosse sowie die vor Ort vorhandene Treppenbezeichnungen
  • Besondere Angriffswege und Rettungswege (z.B. Rettungstunnel)
  • Feuerwehr- und sonstige Aufzüge sowie Förderanlagen
  • nicht begehbare Flächen (z.B. Dächer)
  • Bedienstellen von brandschutz- und betriebstechnischen Anlagen, die von der Feuerwehr bedient werden dürfen
  • Steigleitung (nass und / oder trocken)
  • ortsfeste und teilbewegliche Löschanlagen mit Art und Menge der Löschmittel sowie zur Lage der Zentrale (z.B. Sprinklerzentrale)
  • Warnhinweise auf Räume und Bereiche, in denen z.B. bestimmte Löschmittel nicht eingesetzt werden dürfen
  • Standort und Menge von Druckgasbehältern und Druckbehältern
  • Angaben über Art und Menge von gefährlichen Stoffen
  • Räume und Bereiche von haustechnischen Anlagen für Heizung, Lüftung, Energieversorgung sowie elektrische Betriebsräume
  • Absperreinrichtungen für Gas, Wasser, Strom sowie Rohstoff- und Produktenförderung im Gebäude

Referenzen

Stadt Königs Wusterhausen: Wartung und Prüfung von Feuerlöscher, RWA – Anlagen und Feststellanlagen

Stadion an der alten Försterei: Wartung und Prüfung von Feuerlöscher,  und Hydranten

Gemeinde Grünheide (Mark): Wartung und Prüfung von Feuerlöscher, RWA – Anlagen und Steigleitungen

Kontakt

Bürozeiten

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Firma Berg e.K.
Neu Zittauer Straße 41
15537 Erkner
Telefon (0 33 62) 3326
E-Mail: info@berg-feuerloescher.de

Montag: 7.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 7.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 7.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 7.00 bis 18.00 Uhr
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Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr

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