Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten. Sie müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.

Sie sind auf weißem Untergrund im Format A4, Hochformat oder A3, Querformat nach DIN EN ISO 216 darzustellen. Im folgenden finden Sie eien Auflistung der einzelnen Bestandteile eines solchen Planes.


Allgemeine Objektinformationen

  • Bezeichnung des Objekts, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer
  • Inhaltsverzeichnis
  • Planstand und Aktualisierungsverzeichnis
  • Art der Nutzung

Übersichtsplan

Beispiel eines typischen Übersichtsplanes für die Feuerwehr
  • Lage der Gebäude-, Anlagen-, und Lagerflächen auf dem Grundstück mit Angaben der betriebsüblichen Gebäudebezeichnung, Gebäudenutzung, angrenzende öffentliche Straßen mit Straßennamen
  • Anzahl der Geschosse
  • Darstellung der Nachbarschaft
  • Anbindung der Grundstücke an die öffentlichen Verkehrsflächen
  • Zufahrten für Feuerwehr
  • Löschwasserentnahmestellen
  • Lage der Hauptabsperreinrichtung für Wasser, Gas und Strom, freiliegende Rohrleitungen (Rohrbrücken)
  • Lage von Transformatoren und Übergabestationen, elektrischen Freileitungen
  • nicht befahrbare Flächen
  • Brandwände
  • Standort der Brandmeldezentrale (BMZ) und Blitzleuchten
  • Einspeisemöglichkeiten für Löschmittel in Steigleitungen und Löschanlagen
  • festgelegte Sammelstelle
  • Bereiche mit besondere Gefahren

Geschosspläne

Beispiel eines typischen Geschossplanes für die Feuerwehr
  • Bezeichnung des dargestellten Geschosses
  • Bezeichnung der Raumnutzung
  • Brandwände und sonstige raumabschließende Wände
  • Feuer- und Rauchschutzabschlüsse
  • Öffnungen ohne Feuerschutzabschlüsse in sonstigen raumschließenden Decken und Wänden
  • Zugänge und Ausgänge
  • Treppenräume, Treppen und deren Laufrichtung, die dadurch erreichbaren Geschosse sowie die vor Ort vorhandenen Treppenbezeichnungen
  • Besondere Angriffswege und Rettungswege (z.B. Rettungstunnel)
  • Feuerwehr- und sonstige Aufzüge sowie Förderanlagen
  • nicht begehbare Flächen (z.B. Dächer)
  • Bedienstellen von brandschutz- und betriebstechnischen Anlagen, die von der Feuerwehr bedient werden dürfen
  • Steigleitung (nass und/oder trocken)
  • ortsfeste und teilbewegliche Löschanlagen mit Angaben zur Art und Menge der Löschmittel sowie zur Lage der Zentrale (z.B. Sprinklerzentrale)
  • Warnhinweise auf Räume und Bereiche, in denen z.B. bestimmte Löschmittel nicht eingesetzt werden dürfen
  • Standort und Menge von Druckgasbehältern und Druckbehältern
  • Angaben über Art und Menge von gefährlichen Stoffen
  • Räume und Bereiche von haustechnischen Anlagen für Heizung, Lüftung, Energieversorgung sowie elektrische Betriebsräume
  • Absperreinrichtungen für Gas, Wasser, Strom sowie Rohstoff- und Produktenförderung im Gebäude